Geringes Angebot
Aber nicht nur der Preis kann ein Hindernis beim Erwerb einer Ferienimmobilie sein, auch das geringe Angebot macht die Suche langwierig. Will man in dem Haus oder in der Wohnung nicht dauerhaft wohnen, dann ist man nämlich auf Immobilien angewiesen, die als Zweitwohnsitz gewidmet sind. Und die sind rar, denn die Landesregierungen haben der uneingeschränkten Benutzung von Immobilien als Freizeitwohnsitz einen Riegel vorgeschoben. Sie fürchteten ihren Einfluss auf den Wohnungsmarkt, auf die Grundstückspreise und nicht zuletzt auf den Verkehr.
Auf der einen Seite profitieren Orte wie Kitzbühel natürlich finanziell von einer großen Anzahl Zweitwohnsitzer, auf der anderen Seite treiben diese den Preis für Grund und Boden dermaßen in die Höhe, dass sie für junge, einheimische Familien unerschwinglich werden. Im Bundesland Salzburg dürfen neue Ferienwohnungen daher nur dann entstehen, wenn der Anteil am gesamten Wohnungsbestand einer Gemeinde zehn Prozent nicht überschreitet. In Tirol liegt die Grenze sogar bei acht Prozent.
Wohnsitz per Eid
"Immer wieder fragen Kunden nach Zweitwohnsitzen nach", sagt Michaela Schroll, Immobilienmaklerin in Kitzbühel, "aber das ist kein vorrangiges Thema." Gekauft werden hauptsächlich immer noch Hauptwohnsitze. Mit dem Erwerb einer solchen Immobilie erklärt der Käufer an Eides statt, dass er diese nicht als Freizeitwohnsitz verwendet. Dies gilt auch im Falle einer Vermietung.
Aber verlegen wirklich alle mit dem Erwerb einer solchen Liegenschaft ihren Lebensmittelpunkt in die jeweilige Gemeinde? Die Mehrheit werde von Maklern oder Rechtsanwälten über ihre Rechte aufgeklärt, so die Immobilienmaklerin. "Vor allem Namen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind darauf bedacht, keine Schlagzeilen zu machen", erklärt Schroll. Was ein Hauptwohnsitz ist, sei klar definiert, Schlupfwinkel gebe es jedoch genug.
Schwieriger Nachweis
So gibt es Fälle, in denen nur ein Familienmitglied seinen Hauptwohnsitz am Ferienort anmeldet, die ganze Familie diesen aber als Urlaubsresidenz benutzt. Einen Missbrauch nachzuweisen, ist für die Gemeinden auf jeden Fall schwierig.
Allein die geänderten Arbeitsbedingungen erschweren die Beweislage. Heute genügt vielen ein Laptop und ein Handy, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Bekannt geworden ist der Fall der Schauspielerin Uschi Glas. Ihr wurde nachgesagt, dass sie zu selten in Kitzbühel sei und deshalb hier einen verbotenen Freizeitwohnsitz halte. In erster Instanz wurde ihr die Benutzung der Wohnung untersagt. Erst die Berufungsbehörde argumentierte mit einem Arbeitswohnsitz: Glas studiere hier ihre Rollen ein.
Bei Missbrauch Pönale
"Die Gemeinden selber schreiten nicht ein", sagt Schroll, "wenn es überhaupt zu einer Anzeige wegen Missbrauchs kommt, dann in der Regel nur von Nachbarn." Die Bezirkshauptmannschaft ist jedenfalls verpflichtet, jeder Anzeige nachgehen. Kann sie einen Missbrauch nachweisen, dann verhängt sie ein Pönale, das je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.
"Versteckte Zweitwohnsitze konzentrieren sich auf Kitzbühel und zu unserer großen Überraschung jetzt auch auf St. Anton", erklärt Karl Spörr von der Tiroler Landesregierung. Grundstücke werden gekauft, um für die ansässige Bevölkerung zu bauen, oder aber ein Bauer widmet das Land für seine Kinder in Bauland um. Verkauft wird letzten Endes dann doch an Fremde.
Diese Vorgangsweise treibt die Preisspirale unaufhaltsam nach oben. Nicht nur in Tirol, auch im Bundesland Salzburg sind die Immobilienpreise in einigen Ferienregionen bereits bemerkenswert: Im Pinzgau zahlt man laut Andreas Gassner von Sage Immobilien schon 1.200 bis 6.000 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die Grundstückspreise belaufen sich immerhin auf 700 bis 800 Euro. (Anne Isopp, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12./13.1.2008)