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Sehr geehrter Interessent, lieber Klient !
Nur ca. 8% aller Wohnsitze in einer Tiroler Gemeinde können per Gesetz als Zweitwohnsitz/Ferienwohnsitz (ZWS) gewidmet sein. Die restlichen ca.92% müßten daher - logischer Weise - als Hauptwohnsitz (HWS) genutzt werden... und ganz offensichtlich weicht die Realität in Kitzbühel seit langem von den genannten Vorschriften ab. Der Gesetzgeber spricht im Tiroler Raumordnungsgesetz und Tiroler Grundverkehrsgesetz von der "Verwendung der Liegenschaft" ( Widmung) und bestimmt die Nutzung der Immobilie entsprechend ihrer Widmung (HWS oder ZWS, gesetzliche Befristung zur Registrierung endete mit 31.12.1993). Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch auf Umwidmung von Hauptwohnsitz in Zweitwohnsitz, ebenso wenig von Grün/Freiland in Bauland. Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz nicht den grundbücherlichen Eigentümer selbst zur Nutzung als Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt verpflichtet, sondern primär die Art der Nutzung der Immobilie festlegt! WER sich also dort mit seinem Hauptwohnsitz anmeldet, kann somit vollkommen frei entschieden werden. Anzuraten ist jedenfalls individuelle Überlegungen mit einem ortsansässigen Rechtsanwalt, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen wirklich kennt, zu besprechen. Auf unserer Homepage www.schroll-immobilien.at werden Zweitwohnsitz- / Ferienwohnsitz-Widmungen bei den jeweiligen Liegenschaften gesondert angeführt.
Bitte beachten Sie die Novellierung aus 2010 zum Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 sowie das Stabilitätsgesetz vom 1.4.2012 !!!
Gerne erhalten Sie von uns das Landesgesetztblatt dazu, sprechen Sie darüber mit uns oder mit einem Tiroler Juristen Ihres Vertrauens !
„3. Abschnitt Freizeitwohnsitze“
„§ 17 Nachträgliche Anmeldung von Freizeitwohnsitzen, anhängige Feststellungsverfahren
(1) Wohnsitze, die
a) am 31. Dezember 1993 nach den raumordnungsrechtlichen Vorschriften rechtmäßig als Freizeitwohnsitze verwendet worden sind und
b) weiterhin als Freizeitwohnsitze verwendet werden sollen,
können vom Eigentümer oder vom sonst hierüber Verfügungsberechtigten letztmalig bis zum 30. Juni 2014 beim Bürgermeister nachträglich angemeldet werden.
(2) In der Anmeldung ist durch geeignete Unterlagen oder sonstige Beweismittel nachzuweisen, dass der Wohnsitz bereits am 31. Dezember 1993 als Freizeitwohnsitz verwendet worden ist. Die Anmeldung hat weiters die Angaben nach § 14 Abs. 1 lit. a bis d zu enthalten. Bei Gebäuden mit mehr als drei im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen, für die die Baubewilligung nach dem 21. September 1973 erteilt worden ist, ist weiters ein einstimmiger Beschluss aller Wohnungseigentümer oder an dessen Stelle eine gerichtliche Entscheidung vorzulegen, wonach der Verwendung der betreffenden Wohnung als Freizeitwohnsitz zugestimmt wird. Dieser Zustimmung bedarf es nicht für Gebäude auf Grundstücken, die am 31. Dezember 1993 als Sonderflächen für Apartmenthäuser gewidmet waren.
(3) Der Bürgermeister hat aufgrund der Anmeldung mit schriftlichem Bescheid festzustellen, ob der betreffende Wohnsitz als Freizeitwohnsitz/Zweitwohnsitz verwendet werden darf.
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Information when buying estate or property in Kitzbuehel - Austria
Non-Austrian citizens are allowed to buy private property, homes, apartments, luxury chalets and investment property in our country. An EUcitizen has the same rights / responsibilities, including the purchase of homes, using it as your main home or as an investment property which means that it should rent. In case the real estate is offered as a second home, your are able to use it also only for vacantion. The additional costs associated with buying is to appx 10% of the purchase price. The real estate is sold 'as seen' and you are committed to the contract from the moment that you sign the offer document.
What is important when you want to buy a property in Austria - the Tyrol
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Unsere Informationen basieren auf Angaben des Verkäufers bzw. Eigentümers. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen, auch sind Übertragungsfehler bzw. Tippfehler menschlich und daher möglich. Wir bitten dies vorab nachzusehen, und zu entschuldigen.
Wir weisen weiters ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Liegenschaften als Hauptwohnsitz gewidmet sind, und dass auf Immobilien mit Zweitwohnsitz-Widmung extra hingewiesen wird. Grundsätzlich sind Bürger der Europäischen Union erwerbsberechtigt. Sollten Sie nicht EU-Bürger sein, so müssen Sie diese Situation vorab mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen. Zwischenzeitliche/r Verkauf bzw. Vermietung sind vorbehalten.
2.) Alle unsere Angebote, Informationen und sonstige Mitteilungen sind ausschließlich für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe von Objekt/interessentendaten an Dritte ist in jedweder Art nicht gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Vertragspartner zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3.) Ist Ihnen das/die nachgewiesene(n) Objekt(e) / Interessent bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4.) Wird Ihnen ein von uns genannter/s Interessent/Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
5.) Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Es gilt jedenfalls: Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald wir für das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses ursächlich sind.
6.) Die Provision beträgt gesamt
bei Kauf: maximal 3 % zzgl. Ust vom Gesamtkaufpreis (Endverbraucherpreis) je Vertragspartei
bei Miete: maximal 3 Kaltmieten zzgl. Ust je Vertragspartei
Kaufnebenkosten:
3,5 % Grunderwerbssteuer
Gebühr für die Vertragserrichtung
1,1 % Eintragungsgebühr an das Finanzamt
Vermittlungsgebühr nach Vereinbarung
Die Provision ist bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung eines Mietvertragesüber das nachgewiesene oder vermittelte Objekt fällig und zahlbar. Sie ist vom Käufer/Verkäufer bzw. vom Mieter/Vermieter abzugsfrei auf das Konto 1.040.955 bei der Raika Kitzbühel, Geschäftsstelle Reith, BLZ 36263 zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass seit 1.4.2012 das Stabilitätsgesetz seine Gültigkeit hat, und somit auch der Eigentümer = Verkäufer einer Steuerpflicht unterliegt. Bitte beachten Sie die Informationen dazu auf unserer Homepage unter AGBs/Info vom Bundesministerium für Finanzen https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/Informationbetreffe_12979/RechtslagegemStabil_12981/_start.htm
UID - Nr. ATU 5769 34 19
SWIFTCODE/BIC: RZTI AT 22263
IBAN: AT68 3626 3000 0104 0955
Die Aufnahme von Verhandlungen kommt der Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen gleich.
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General Trading Conditions
1.) Our job figures are based on information from the seller or owner. A liability for the accuracy and completeness, we can therefore not accept. We stress that the real estate offered as a principal residence are dedicated, and real estate with a second residence dedication are clearly marked. Generally, citizens of the European Union are able to buy properties in the Tyrol. Everyone and especially if you are not EU citizens must disucss the situation with a lawyer you trust in advance. Sale or rental could happen in the meanwhile.
2.) All our offers and other reports are intended for you - the addressees - and must be treated absolutely confidentially. The passing on of object/prospective customer data to third is not permitted in any kind. If a contract with the proven contracting party comes off due to unauthorized passing on, you are obligated to replace to us the damage at height of the escaped commission.
A requirement for commission develops, as soon as we are causal for the conclusion of a contract.
3.) If the proven (n) object (e)/prospective customer is already well-known, you are obligated to communicate to us this immediately under disclosure of the source of information.
4.) If a prospective customer/an object is again offered to you later directly or over third, you are on the other hand obligated to make valid previous knowledge attained by us and to reject any broker services concerning our offered objects.
5.) If a conclusion of a contract comes off over one of the objects offered by us, you are obligated to communicate the conditions to us this immediately. A requirement for commission develops for us, even if the contract were locked on conditions, which deviate from our offer or if economic success desired is reached by a contract or by addition during an auction by order of the court.
6.)
Purchase additional expenses:
3.5% tax on real estate transactions
Fee for the contract establishment
1,1% registration fee
3% commission fee add. VAT.
The commission is due and payable at the time of conclusion of a notarial sales contract and/or with signing one lease over the proven or obtained object.
Rent: 3 cold rents add. legal VAT.
Transfer has to be departure-free from the buyer/salesman and/or from the tenant/landlord on the account 1.040.955 with the Raika (Raiffeisenbank) Kitzbuehel, office Reith, BLZ 36263.
UID - No. atue 5769 34 19
SWIFTCODE/BIC: RZTI RK 22263
IBAN: AT68 3626 3000 0104 0955
The admission of negotiations equals the acknowledgment of managing trading conditions.
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